Kurse

Kurs - Teilnahmebedingungen

Kurs - Teilnahmebedingungen

  1. Durch Anmeldung erklärt der Anmeldende, an dem durch Ankreuzen ausgesuchten Kurs / Kurskombination teilzunehmen. Eine einmalige Wiederholung der Teilnahme an der theoretischen Ausbildung in einem späteren Kurs, der in Absprache mit der Yachtschule festgelegt wird, ist ohne zusätzliche Kursgebühren innerhalb eines Jahres nach dem Datum der ersten Anmeldungmöglich, sofern die Gebühren fristgerecht bezahlt wurden (kein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet).
  2. Durch die Anmeldung ist zwischen der Yachtschule Dreyer und dem Anmeldenden ein Vertrag zustande gekommen, der im bei der Anmeldung ausgehändigten Kursplan näher bezeichnet ist.
  3. Der Vertrag kann vom Kursteilnehmer jederzeit schriftlich storniert werden, der Anspruch der Yachtschule auf die vollständige Kursgebühr bleibt jedoch in jedem Fall erhalten. Der Anmeldende haftet auch für mit angemeldete Personen gesamtschuldnerisch. Weitergehende Schadensersatzansprüche der Yachtschule bleiben hiervon unberührt.   
  1. Sollte ein Kurs aus Gründen, die die Segelschule zu vertreten hat, nicht abgehalten werden können, so ist die bereits bezahlte Kursgebühr umgehend zu erstatten. Einen angebotenen Ersatzkurs muss der Anmeldende nicht annehmen. Weitere Ersatzansprüche bestehen nicht.
  1. Die Kursgebühr wird spätestens eine Woche nach der Anmeldung fällig. Sie kann entweder bis zu diesem Datum in bar oder durch Überweisung bezahlt werden. Ratenzahlung ist nach vorheriger Absprache in besonderen Fällen möglich. Die Höhe der Gebühr sowie etwaige Prüf- und Prüfnebengebühren bestimmt sich nach dem bei der Anmeldung ausgehändigten Kursplan.
  1. Die Abnahme der amtlichen Prüfung liegt außerhalb der Einflussmöglichkeiten der Yachtschule Dreyer. Prüfungstermine und – orte sind daher immer nur unverbindliche Angaben. Über den endgültigen Prüfungstermin  und –ort, Zulassung zur Prüfung und eventuelle Beschränkungen der Fahrerlaubnis entscheidet der Prüfungsausschuss, 
  1. Der Teilnehmer ist frei in der Wahl der Prüfungstermine, die die Segelschule vorschlägt. Der gewählte Prüfungstermin muss jedoch innerhalb eines Jahres ab Kursbeginn liegen. Der Kursteilnehmer muss den gewählten Termin der Yachtschule Dreyer mindestens 4 Wochen vor der Prüfung mitteilen.
  1. Ansprüche auf Leistungen aus dem Vertrag können maximal ein Jahr ab Kursbeginn geltend gemacht werden. Eine zeitliche Verlängerung des Vertrages um ein Jahr über Ablauf der Jahresfrist hinaus ist gegen 50 % der dann geltenden Kursgebühr möglich. 
  1. Theoretische Prüfungen können bei Nichtbestehen innerhalb eines Jahres wiederholt werden, lediglich die Prüfungsgebühr wird für die erneute Teilnahme fällig. Nur wenn der Kursteilnehmer nach nicht bestandener Prüfung erneut am Kurs teilnimmt und die im Rahmen des Kurses durchgeführte Probeprüfung besteht, bei der amtlichen Prüfung aber erneut durchfällt, besteht Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr, wenn der Teilnehmer zuvor rechtsverbindlich erklärt, sich der Prüfung nicht ein drittes Mal stellen zu wollen. Die  über die im Kursplan genannten, praktischen Ausbildungseinheiten hinaus absolvierten Unterrichtsstunden sind durch den Teilnehmer zu entgelten.
  1. Die Yachtschule Dreyer kann den Vertrag fristlos und ohne Ersatzansprüche seitens des Kursteilnehmers kündigen, wenn dieser den Anweisungen der Segellehrer nicht Folge leistet. Bei der praktischen Segelausbildung besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Schwimmweste. Diese wird von der Yachtschule während des Aufenthaltes auf dem Ausbildungsboot leihweise zur  Verfügung gestellt. Bei der praktischen Ausbildung darf sich der Kursteilnehmer nicht weiter als Rufweite von dem Segellehrer entfernen. 
  1. Der Kursteilnehmer ist durch die Yachtschule während des Aufenthaltes auf dem Ausbildungsboot haftpflichtversichert. Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Kursteilnehmer verursacht werden, sind von diesem zu ersetzen.
  1. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer erklärt, frei von ansteckenden oder Anfallskrankheiten zu sein und in tiefem Wasser mindestens 15 Minuten schwimmen zu können.
  2. Die Prüfung zum SBF muss innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen werden – Frist von der ersten abgelegten Teilprüfung bis zur letzten – andernfalls verfallen bereits bestandene Prüfungsteile. Beim SKS beträgt die Frist 24 Monate. Die Yachtschule ist nicht verantwortlich für die Einhaltung der Fristen, dies obliegt dem Kursteilnehmer.

  3. Die Yachtschule Dreyer verpflichtet sich, Daten gewissenhaft zu speichern und – außer an Prüfungsausschüsse  im Rahmen der Ausbildung – nicht an Dritte weiter zu geben.
  4. Ein Rücktritt ist wegen BGB § 312b, Absatz 3, Ziffer 6 ausdrücklich ausgeschlossen, da die erbrachte Leistung (Unterricht zum Erwerb eines Sportbootführerscheins) der Freizeitgestaltung zuzuordnen ist. Daher ist bei Anmeldung über das Internet oder per Fax auch keine Unterrichtung über ein Rücktrittsrecht erforderlich.
  5. Gerichtsstand ist Aachen.
  6. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.

 

© Yachtschule Dreyer 2022

Kontakt

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Alexianergraben 21
52064 Aachen

02 41 / 1 48 00
03 22 26 45 01 31
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